
AGB – Garage Datteln
AGB – Garage Datteln
Inhaltsverzeichnis
-
Geltungsbereich
-
Vertragsschluss
-
Leistungen
-
Preise und Zahlung
-
Kostenvoranschläge und Zusatzarbeiten
-
Haftung
-
Eigentumsvorbehalt
-
Aufbewahrung und Abholung
-
Datenschutz
-
Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich {#geltungsbereich}
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten, die zwischen der Garage Datteln (im Folgenden „Werkstatt“) und unseren Kunden (im Folgenden „Kunde“) vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Vertragsschluss {#vertragsschluss}
-
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Auftrag erteilt und wir diesen bestätigen oder ausführen.
-
Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Leistungen {#leistungen}
-
Wir führen alle beauftragten Arbeiten fachgerecht nach anerkannten Regeln der Technik aus.
-
Zusatzarbeiten werden nur nach Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt.
4. Preise und Zahlung {#preise-und-zahlung}
-
Unsere Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
-
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, außer es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
-
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
5. Kostenvoranschläge und Zusatzarbeiten {#kostenvoranschläge-und-zusatzarbeiten}
-
Wenn ein Kostenvoranschlag vorliegt, darf der tatsächliche Aufwand um bis zu 35 % überschreiten, ohne dass eine erneute Zustimmung nötig ist.
-
Bei größeren Abweichungen informieren wir den Kunden vorher.
6. Haftung {#haftung}
-
Wir haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
-
Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die nicht durch unsere Leistungen verursacht wurden.
7. Eigentumsvorbehalt {#eigentumsvorbehalt}
-
Gelieferte Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
-
Der Kunde verpflichtet sich, diese Teile sorgfältig zu behandeln.
8. Aufbewahrung und Abholung {#aufbewahrung-und-abholung}
-
Nach Fertigstellung informieren wir den Kunden.
-
Fahrzeuge oder Teile, die nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, können auf Kosten des Kunden eingelagert werden. Hierzu fallen dann kalendertäglich für Kompletträder 25€ und für Fahrzeuge 150€ Standgebühren an. Natürlich werden über Nacht solche Gegenstände in die Werkstatt gefahren und aufbewahrt.
9. Datenschutz {#datenschutz}
-
Persönliche Daten werden nur zur Auftragsabwicklung verarbeitet und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt.
10. Schlussbestimmungen {#schlussbestimmungen}
-
Es gilt deutsches Recht.
-
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, unser Geschäftssitz bzw. Recklinghausen.
